Grundsätzlich wird das Honorar individuell nach Stundenaufwand festgelegt (exkl. Spesen, MwSt. und Seitenpauschalen bei Gerichts- und Behördeneingaben). Unter bestimmten Umständen kann auch die Vereinbarung eines Fixpreises in Frage kommen. Der Stundenansatz folgt den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer. Üblicherweise werden für anfallende Prozesskosten und für das Honorar Kostenvorschüsse verlangt.
Kommt ein Anwaltsmandat zustande, berate ich Sie rechtlich, nehme Ihre Interessen wahr und vertrete sie im Prozess. Ein Prozess kann verwaltungsrechtlicher-, strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sein. Wichtig ist es auch, die Prozessrisiken vorgängig sorgfältig abzuklären. Der Gang ans Gericht ist oft kostspielig und führt nicht immer zum erhofften Erfolg. Meistens macht es deshalb Sinn, eine ausserprozessuale Streitbeilegung anzustreben oder zumindest zu prüfen. Eine ausdrückliche Mandatsannahme sowie eine Vereinbarung über das Honorar sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Anwaltsmandats.
mit der gesamten gesammelten Erfahrung in den letzten 10 Jahren